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Nachlassplanung, Ehe- und Erbverträge

KLEIN Rechtsanwälte beraten Unternehmer im Hinblick auf sämtliche Facetten der Nachfolgeplanung, wie etwa die Regelung der Unternehmensnachfolge, das Errichten von Verfügungen von Todes wegen und Patientenverfügungen sowie Ehe- und Erbverträge. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Willensvollstreckung und Erbschaftsverwaltung von komplexen Nachlässen, einschliesslich der Veräusserung von Unternehmen und anderen wichtigen Vermögenswerten für Begünstigte und Erben. Zudem beraten wir unsere Mandanten bezüglich internationaler Trust- und Stiftungsfragen.

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